Podologische Komplex Behandlung

Podologische Komplexbehandlung.

Podologische Komplexbehandlungen dürfen nur von Podologen durchgeführt und entsprechend mit den Gesundheitskassen direkt abrechnet werden.  Beim Krankheitsbild des Diabetikers (Zuckerkrankheit) kann es zum diabetischen Fuß (DFS) kommen.

Es gibt die Möglichkeit eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung
auf ärztliche Verordnung zu erhalten. Voraussetzung ist eine bestehende Zuckerkrankheit
mit Spätfolgen wie Neuropathien (Nervenschädigungen) und/oder Angiopathien (Gefässschädigungen) im Wagner Stadium 0 (ohne Hautdefekte) und die Verordnungszustimmung des Arztes.

Bei Therapiebeginn ist ein Eigenanteil von 10% und die Verordnungsgebühr zu zahlen
(z. B. für 3x podologische Komplexbehandlung 17,86 Euro). Falls Sie von Zuzahlungen für Heilmittel bereit sind, reicht die Vorlage des Befreiungsausweises und der Heilmittelverordnung und die Zuzahlung entfällt für Sie. Die Verordnungen können auch für Hausbesuche ausgestellt werden.

Fragen Sie mich zu diesen Themen – ich gebe Ihnen gerne Auskunft.