Kassenzulassung

Kassenzulassung

Für diese Praxis liegt eine Kassenzulassung vor, somit werden die hygienischen
und technischen Anforderungen der Krankenkassen und dem Gesundheitsamt erfüllt.
Eine medizinische Fußpflege bzw. podologische Komplexbehandlung auf ärztliche
Verordnung kann direkt mit den Kassen abrechnet werden.