Leistungen.
Die medizinische Fußpflege:
Die Ausbildung zum Fußpfleger oder med. Fußpfleger wird seit Jahrzehnten in unterschiedlichstem Umfang und Inhalt angeboten und durchgeführt. Die Bezeichnung med. Fußpfleger
wird von vielen aus werbetechnischen Gründen, also zu Unrecht verwandt.
Die Ausbildungsinhalte und damit verbundenen Kenntnisse sind z.B. für die kompetente Mitarbeit
am Fuß des Diabetikers absolut unzulänglich.
Die Podologie:
Die Ausbildung zur Podologin/zum Podologen dauert 2 Jahre und beinhaltet Theorie und Praxis sowie eine Zusatzausbildung für den diabetischen Fuß und schließt mit einem Staatsexamen ab.
Der Gesetzgeber wird mit dem bevorstehenden Podologengesetz die Ausbildungsinhalte und den Umfang als Referenzwert für zukünftige kompetente Ausbildungen schriftlich fixieren.
Für den Patienten wird dadurch leicht ersichtlich, wer der kompetente Ansprechpartner für ihre Fußprobleme ist. Jeder Patient kann durch die dann geschützte Berufsbezeichnung Podologin/Podologe den benötigten Ansprechpartner aus den vielen zum Teil verwirrenden Berufsbezeichnungen für sich schnell und einfach herausfiltern.
Der Podologe arbeitet neben zahlreichen Spezialtechniken wie Nagelkorrekturtechniken,
Orthosenherstellung und Nagelprothetik aktiv am Fuß des Diabetikers mit.