Podologische Komplexbehandlung.
Podologische Komplexbehandlungen dürfen nur von Podologen durchgeführt werden. Beim Krankheitsbild des Diabetikers (Zuckerkrankheit) kann es zum diabetischen Fuß (DFS) kommen.
Es gibt die Möglichkeit eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung auf ärztliche Verordnung zu erhalten.
Voraussetzung ist eine bestehende Zuckerkrankheit mit Spätfolgen wie Neuropathien (Nervenschädigungen) und/oder Angiopathien (Gefässschädigungen) im Wagner Stadium 0 (ohne Hautdefekte) und die Verordnungszustimmung des Arztes.
Die Privatpraxis besitzt keine Kassenzulassung.
Fragen Sie mich zu diesen Themen – ich gebe Ihnen gerne Auskunft.